THC und Sportler - ist das verboten?

Rechtliche Lage

Der Konsum von THC (Tetrahydrocannabinol), dem psychoaktiven Bestandteil von Cannabis, ist für Sportler im Wettkampf weiterhin verboten.

Dies gilt unabhängig von der jüngsten Teillegalisierung von Cannabis.

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Es gibt jedoch Hanfprodukte wie ZUYA ZERO, die eigens so hergestellt werden, dass ProfiathletInnen keine Komplikationen bei der Dopingkontrolle erwarten müssen

  • Cannabidiol ist nicht verboten und darf verwendet werden

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Die Konsequenzen bei THC im Urin

  • THC steht auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA)
  • Der Grenzwert für THC im Urin bei Wettkampfkontrollen beträgt 150 ng/ml

    Konsequenzen:

    Ein positiver THC-Test im Wettkampf stellt einen Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen dar:
    • Sportler riskieren Disqualifikationen und andere Strafen
    Bei nachgewiesenem Konsum ausserhalb des Wettkampfes ohne Leistungssteigerungsabsicht beträgt die Standardsperre drei Monate, mit möglicher Reduzierung auf einen Monat bei Teilnahme an einem Rehabilitationsprogramm.


      Empfehlungen:

      Aufgrund der langen Nachweisbarkeit von THC wird Leistungssportlern ein genereller Verzicht auf Cannabis empfohlen.


        Hintergründe:

        Das Verbot von THC im Sport basiert nicht auf leistungssteigernden Effekten, sondern auf Sicherheitsbedenken. Cannabis kann die Risikobereitschaft erhöhen und die Koordinationsfähigkeit beeinträchtigen, was besonders in bestimmten Sportarten gefährlich sein kann.